Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Anzeigen u. ä. enthaltenen Angaben sind unverbindlich und beinhalten keine Zusicherung.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

Bei der Überlassung von Nutzungsrechten für Softwareprodukte (Lizenzen) gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen, die dem Käufer mit der Rechnung zugesandt werden. Diese Lizenzbedingungen gelten bei Einsatz des Softwareproduktes als anerkannt. Bei Zuwiderhandlung gegen die Lizenzbedingungen erlischt das für das jeweilige Softwareprodukt erworbene Nutzungsrecht sofort und ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Weitere Schadensersatzansprüche durch den Verkäufer bleiben vorbehalten.

2. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Transport- und eventueller Transportversicherungskosten.
Kostenvoranschläge sind unberindlich. Diese können bis zu 15% überschritten werden.

3. Lieferbedingungen
Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Verzug zum Betriebs seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schafensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störung im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

4. Versendung
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Auf schriftlichen Wunsch des Käufers wird auf dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verabeitung erfolgen unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der aldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

6. Gewährleistung
Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
Für Nachbesserung gilt folgendes:
a) Offensihtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb einer Woche bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehme zu lassen.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit besteht, daß
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
- der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Rücksendungen
Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Der Rücksendung sollte eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
Wird während der GEwährleistungszeit Ware unberechtigt als angeblich fehler- oder mangelhaft an den Verkäufer zurückgesandt, kann der Verkäufer die anfallenden Prüfungskosten nach Aufwand sowie die anfallen Versandkosten in Rechnung stellen, wobei dem Käufer die Möglichkeit verbleibt nachzuweisen, daß Kosten in der geltend gemachten Höhe nicht oder erheblich geringer angefallen sind.

8. Haftung
Die Haftung der gesetzlichen VErtreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung ist in allen Fällen auf die Höhe des Kaufpreises für das jeweilige Produkt beschränkt.

9. Geltendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, daß seine dem Verkäufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage gespeichert und für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke vom Verkäufer verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt.

12. Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

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