| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1. Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten,
Anzeigen u. ä. enthaltenen Angaben sind unverbindlich und beinhalten
keine Zusicherung.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten
als ausdrücklich ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten
und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Bei der Überlassung von Nutzungsrechten
für Softwareprodukte (Lizenzen) gelten zusätzlich die jeweiligen
Lizenzbedingungen, die dem Käufer mit der Rechnung zugesandt werden.
Diese Lizenzbedingungen gelten bei Einsatz des Softwareproduktes als
anerkannt. Bei Zuwiderhandlung gegen die Lizenzbedingungen erlischt
das für das jeweilige Softwareprodukt erworbene Nutzungsrecht sofort
und ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Weitere Schadensersatzansprüche
durch den Verkäufer bleiben vorbehalten.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Transport- und
eventueller Transportversicherungskosten.
Kostenvoranschläge sind unberindlich. Diese können bis zu
15% überschritten werden.
3. Lieferbedingungen
Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in
diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Der Käufer
kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins
oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich
auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung
kommt der Verkäufer in Verzug.
Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich
eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, daß er die
Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem
Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche
Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich
bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann,
bei dem der Verzug zum Betriebs seines Handelsgewerbes gehört,
steht ihm ein Schafensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
zu.
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störung im Geschäftsbetrieb
des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände
und Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern
die Lieferzeit entsprechend.
4. Versendung
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt
auf Kosten und Risiko des Käufers. Auf schriftlichen Wunsch des
Käufers wird auf dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann,
bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört,
gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer
aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer
hat. Be- und Verabeitung erfolgen unter Ausschluß des Eigentumserwerbs
nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe
des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung
der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen
an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit
der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der aldoforderung, in
Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf
den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche
mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt
hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
eine angemessene Sicherung besteht.
6. Gewährleistung
Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern
und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten
Schäden (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt,
kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung
des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
Für Nachbesserung gilt folgendes:
a) Offensihtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb
einer Woche bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder
von ihm aufnehme zu lassen.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene
Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit besteht, daß
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht
worden ist oder
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung
der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
- der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise
verändert worden ist oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung
und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt
hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Rücksendungen
Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Der Rücksendung
sollte eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung
beigefügt werden.
Wird während der GEwährleistungszeit Ware unberechtigt als
angeblich fehler- oder mangelhaft an den Verkäufer zurückgesandt,
kann der Verkäufer die anfallenden Prüfungskosten nach Aufwand
sowie die anfallen Versandkosten in Rechnung stellen, wobei dem Käufer
die Möglichkeit verbleibt nachzuweisen, daß Kosten in der
geltend gemachten Höhe nicht oder erheblich geringer angefallen
sind.
8. Haftung
Die Haftung der gesetzlichen VErtreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer
wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
Die Haftung ist in allen Fällen auf die
Höhe des Kaufpreises für das jeweilige Produkt beschränkt.
9. Geltendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht
werden ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
11. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, daß seine dem Verkäufer
im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten
per EDV-Anlage gespeichert und für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke
vom Verkäufer verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich
behandelt.
12. Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen
Bestimmungen unberührt.
|